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Gemeiner Wert

Begriff aus der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.

Gemeiner Wert in der Hausratversicherung (VHB 2003):
Wenn in dem versicherten Haushalt Sachen für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind, so ist der Versicherungswert der erzielbare Verkaufspreis.

Siehe auch: Wiederbeschaffungswert

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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