Versicherungslexikon

Halter

Juristisch gesehen ist der Halter eines Kraftfahrzeuges, die Person, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehält.


Siehe auch Fahrzeughalter


Datum der letzten Änderung: 14.04.2026

Begriffe aus dem Index: H