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Hausrat

Vereinfacht kann man sagen, das alle beweglichen Sachen, die man beim Einzug in die Wohnung gebracht hat als Hausrat definierbar ist.
Dazu zählen i. d. R.:

  • Einrichtungsgegenstände, z.B. Möbel, Bilder und Pflanzen.
  • Gebrauchsgegenstände, z.B. Geschirr, Töpfe und jede Art von Wäsche.
  • Verbrauchsgegenstände, z.B. Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel. Außerdem zählen Bargeld, Garten- und diverse Sportgeräte sowie beruflich genutzte Arbeitsgeräte dazu.

    Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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