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Pflichtbeitrag

Arbeiter, Angestellte und unter bestimmten Umständen auch Selbstständige, unterliegen der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie gesetzlichen Krankenversicherung. Deren Beiträge sind die sogenannten Pflichtbeiträge.

Siehe auch Versicherungspflichtgrenze

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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