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Pflichtversicherung

Vonseiten des Gesetzgebers oder durch die Satzungen der Versicherer wird der Abschluss einer Versicherung vorgeschrieben, auch bekannt als Versicherungspflicht.

Die wohl bekannteste Versicherungspflicht ist die im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beizutreten.

Versicherungspflicht besteht auch für einige Haftpflicht-Versicherungssparten. Es muss z. B. jeder Kraftfahrzeughalter und Luftfahrtunternehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Aber auch spezielle Berufsstände sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenversicherung abzuschließen, damit deren Beruf ausgeübt werden darf. Darunter fallen z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Jäger.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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