Versicherungslexikon

Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liet vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden:


unechter Vermögensschaden Ein Vermögensschaden, der als Folge eines Personenschadens oder Sachschadens eingetreten ist. echter Vermögensschaden Vermögensschaden, der unabhängig von einem Personenschaden oder Sachschaden eingetreten ist.


Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der Privat-Haftpflichtversicherung und der Betriebs-Haftpflichtversicherung gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte u. Notare) ist eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich.


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

Begriffe aus dem Index: V