Versicherungslexikon

Versicherungssteuer

Versicherungsbeiträge unterliegen der Versicherungssteuer. Mit jeder Rechnung bzw. mit jedem Beitragseinzug wird die Versicherungssteuer fällig und vom Versicherungsunternehmen an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Versicherungssteuer ist seit dem 01.01.2007 wie folgt festgesetzt:


Einheitlich gilt ein Versicherungssteuerregelsatz von 19% für Schadens- u. Unfallversicherungen. Ausnahmen bestehen in der Feuerversicherung und in den Versicherungssparten, die das Feuerrisiko mit abdecken. Dort gelten folgende ermäßigte Mischsteuersätze aufgrund des anteiligen Feuerrisikos:


Feuerversicherung 14 % Verbundene Wohngebäudeversicherung 17,75 % Betriebliche Inhaltsversicherung 17,75 % Verbundene Hausratversicherung 18 %


Der Versicherungssteuer unterliegen hingegen nicht:


Private Rentenversicherung Private Lebensversicherung Private Krankenversicherung Private Pflegeversicherung Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung Private Berufsunfähigkeitsversicherung


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

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