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Vermögensschaden

Ein Vermögensschaden liet vor, wenn ein Schaden am Vermögen einer Person entstanden ist. Es wird zwischen zwei Arten von Vermögensschäden unterschieden:

Die Absicherung gegen Vermögensschäden ist in der Privat-Haftpflichtversicherung und der Betriebs-Haftpflichtversicherung gängig. Für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte u. Notare) ist eine Vermögensschadenversicherung zwingend erforderlich.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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