Bei Gegebenheit bestimmter Umstände kann sich das Versicherungsunternehmen der Pflicht zur Leistungserbringung im versicherten Schadensfall verwehren. Die Leistungsfreiheit der Versicherer ist begründet, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft.
- Verletzung oder Nichterfüllung der Anzeigepflichten
- Verletzung oder Nichterfüllung der Obliegenheiten
- Schuldhafte oder absichtliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles
- Verkauf/Veräußerung der versicherten Sache
- Nichtzahlung von Erstbeitrag bzw. Folgebeiträgen
Datum der letzten Änderung: 07.03.2006