Versicherungslexikon

Beginn Versicherungsschutz

Den Beginn des Versicherungsschutzes bezeichnet man auch als materieller Versicherungsbeginn. Zum Zeitpunkt des materiellen Beginns, beginnt auch die Leistungspflicht der Versicherung.


Siehe auch Formeller Beginn


Datum der letzten Änderung: 02.04.2026

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