Berufsgruppenrabatt
Den Berufsgruppenrabatt der Kraftfahrtversicherung wird für spezielle Berufe oder Berufsgruppen vergeben. Welche Berufsgruppen oder Berufe letztendlich Rabattiert werden, kann der Versicherer frei entscheiden.
Zur Gewährung des Berufsgruppennachlasses, kann der Versicherer einen Arbeitgebernachweis verlangen. Der Rabatt bezieht sich immer auf den Hauptberuf des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den KFZ-Versicherer über einen Berufswechsel zu informieren, ansonsten kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben und/oder den Beitrag zur Versicherung erhöhen.
Weitere Rabatte zur Kraftfahrtversicherung:
Beamtenrabatt Einzelfahrerrabatt Erstbesitzerrabatt Frauenrabatt Fahrzeugalterrabatt Garagenrabatt * Wenigfahrerrabatt
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026
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