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Wartezeit Plegepflichtversicherung

Für die private Pflegepflichtversicherung beträgt die Wartezeit bei erstmaliger Stellung eines Leistungsantrages ab 01.2005 fünf Jahre, wobei das Versicherungsverhältnis innerhalb der letzten 10 Jahre vor Stellung des Leistungsantrages mindestens fünf Jahre bestanden haben muss.
Personen, die aus einer sozialen Pflegeversicherung ausscheiden oder von einer privaten Plegepflichtversicherung zu einer anderen wechseln, wird die dort nachweislich ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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