Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht wird durch das Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel am Tag der Antragstellung. Der Widerruf muss in Textform an die Versicherungsgesellschaft erfolgen. Eine Begründung muss nicht enthalten sein. Hat der Versicherer den Antragsteller bei Antragstellung nicht über das Widerrufsrecht belehrt, erlischt das Widerrufsrecht erst einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie.
Das Widerrufsrecht entfällt, wenn
es sich um eine Lebensversicherung handelt bei Versicherungsdauern bis zu einem Jahr sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird (z.B. durch eine Vorläufige Deckungszusage) es sich um Versicherungen für selbständige oder Gewerbetreibende handelt.
Siehe dazu auch unter Widerspruchsrecht und Rücktrittsrecht.
Datum der letzten Änderung: 30.04.2026
Begriffe aus dem Index: W
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