Versicherungslexikon

Wertsachen

Wertsachen gemäß den Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2003) sind:


Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin. Pelze, Gobelins und handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Collagen, Grafiken und Plastiken sowie nicht vorab genannte Sachen aus Silber. * sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.


Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden für Wertsachen max. 20 % der Versicherungssumme (je Versicherungsfall) entschädigt.


Weiterhin ist eine Entschädigung je Versicherungsfall für nachfolgend genannte Wertsachen begrenzt auf


insgesamt 1.500,00 Euro für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt insgesamt 3.000,00 Euro für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere * insgesamt 25.000,00 Euro für Schmucksachen, Briefmarken, Edelsteine, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Platin oder Gold


wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).


Datum der letzten Änderung: 16.04.2026

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