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Wertsachen

Wertsachen gemäß den Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2003) sind:

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden für Wertsachen max. 20 % der Versicherungssumme (je Versicherungsfall) entschädigt.

Weiterhin ist eine Entschädigung je Versicherungsfall für nachfolgend genannte Wertsachen begrenzt auf

wenn sich diese außerhalb verschlossener VdS anerkannter Wertschutzschränke (Tresore) befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).

Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


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