Versicherungslexikon | Anbieter Erstinformation

Wildschaden

Der KFZ-Teilkaskoversicherung zuzuordnen. Ein Wildschaden liegt vor, wenn das in Bewegung befindliche versicherte Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zählen folgende Tiere zum Haarwild:

Siehe auch KFZ-Teilkaskoversicherung

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: W