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Daten-Rechtsschutz

Der Daten-Rechtsschutz ist ein spezieller Versicherungsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die versicherte Persone genießt Versicherungsschutz, wenn eine gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Sperrung oder eine Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gemäß §§ 43, 44 BDSG erforderlich ist. Hierbei kann es sich z. B. um unzulässige oder unrichtige Speicherung oder Weitergabe von Daten handeln.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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