Allgefahrendeckung
Als Allgefahrendeckung bezeichnet man den Versicherungsschutz, der sich über alle Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel die Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen aufgrund Diebstahl, Einbruchdiebstahl u. Raub von versicherten Sachen, sowie Schäden durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse – es sei denn, dass diese durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde.
Datum der letzten Änderung: 22.04.2026
Begriffe aus dem Index: A
- Abfindung
- Abhandenkommen
- Ablaufleistung
- Abmeldebescheinigung
- Abschlusskosten
- Absturz von Flugzeugen
- Abtretung
- Abwasserschaden
- Abwehranspruch
- Alleinfahrerrabatt
- Allgefahrendeckung
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU)
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
- Allgemeine Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)
- Allmählichkeitsschaden
- Ambulante Heilbehandlung
- Amtshaftung
- Anfechtung
- Annahmebestätigung
- Annahmefrist
- Anomales Risiko
- Ansparphase
- Anspruchsteller
- Antrag
- Antragsannahme
- Antragsteller
- Anwaltswechsel
- Anzeigepflicht
- Aquarien
- Arbeitsunfähigkeit
- Arglistige Täuschung
- Arztanordnungsklausel
- Assekuranz
- Auf erstes Risiko
- Aufgaben Rechtsschutzversicherung
- Aufschubzeit
- Aufsichtsbehörde BAFin
- Aufsichtspflicht der Eltern
- Ausfalldeckung
- Ausgabeaufschlag
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Ausschluss
- Aussenversicherung
- Ausstellungsversicherung
- Autoversicherung
- Außerordentliche Kündigung
- Avalkredit