Versicherungslexikon

Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Er hat u. a. folgende Anzeigepflichten zu erfüllen:


# Bei Antragstellung oder Abschluss eines Versicherungsvertrages, muss er das Versicherungsunternehmen über Art und Umfang des zu versichernden Risikos wahrheitsgemäß und vollständig aufklären. # Tritt eine Änderung des versicherten Risikos ein (z. B. eine Gefahrerhöhung), so muss er diese dem Versicherer anzeigen. # Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses, muss er den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig alle schadenrelevante Umstände anzeigen.


Datum der letzten Änderung: 17.04.2026

Begriffe aus dem Index: A