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Aufsichtspflicht der Eltern

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften Kinder unter 7 Jahren überhaupt nicht (nicht deliktfähige Kinder) und bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt. Eltern sind per Gesetz verpflichtet, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass sie nicht zu Schaden kommen und keinen Schaden anrichten. Verursacht ein Minderjähriger bei Dritten einen Schaden, müssen die Eltern dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§§ 828 Abs. 1; 832 BGB).

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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