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Abhandenkommen

Als Abhandenkommen bezeichnet man den unfreiwilligen Verlust von Sachen, deren Wiederinbesitznahme als unwahrscheinlich anzusehen ist.

Hausratversicherung

Das Abhandenkommen versicherter Sachen ist im Rahmen der Hausratversicherung ein versicherter Schaden, vorausgesetzt das der Schaden durch Einbruchdiebstahl oder durch eine andere versicherte Gefahr eingetreten ist.
Weitere Informationen:

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Gebäudebestandteile und Gebäudezubehörteile die aufgrund einer versicherten Gefahr (z.B. Sturm) abhanden gekommen sind. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Risiko Einbruchdiebstahl nicht ab.

Haftpflichtversicherung

Im Allgemeinen sind in der Haftpflichtversicherung Schäden durch Abhandenkommen keine Sachschäden, sondern Vermögensschaden. Demnach ist eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung unumgänglich. Alternativen bieten vereinzelte neue Tarife, welche das Abhandenkommen von Sachen auch als Sachschäden einstufen. Eine Prüfung der Versicherungsbedingungen durch einen Fachmann (z. B. Versicherungsmakler) ist unerlässlich.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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