Anomales Risiko
Zur Personenversicherung beschreibt der Begriff Anomales Risiko weniger gesunde oder erblich belastete Personen, die evtl. gar nicht oder nur zu erhöhten Beiträgen versichert werden können. Aufgrund medizinischer Fortschritte und verbesserter Versicherungstechnik, können heute Risiken übernommen bzw. kalkuliert werden, für die es vor einigen Jahren noch keine, oder nur sehr teure Risikoabdeckungen gab.
Datum der letzten Änderung: 02.04.2026
Begriffe aus dem Index: A
- Abfindung
- Abhandenkommen
- Ablaufleistung
- Abmeldebescheinigung
- Abschlusskosten
- Absturz von Flugzeugen
- Abtretung
- Abwasserschaden
- Abwehranspruch
- Alleinfahrerrabatt
- Allgefahrendeckung
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU)
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
- Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
- Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
- Allgemeine Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB)
- Allmählichkeitsschaden
- Ambulante Heilbehandlung
- Amtshaftung
- Anfechtung
- Annahmebestätigung
- Annahmefrist
- Anomales Risiko
- Ansparphase
- Anspruchsteller
- Antrag
- Antragsannahme
- Antragsteller
- Anwaltswechsel
- Anzeigepflicht
- Aquarien
- Arbeitsunfähigkeit
- Arglistige Täuschung
- Arztanordnungsklausel
- Assekuranz
- Auf erstes Risiko
- Aufgaben Rechtsschutzversicherung
- Aufschubzeit
- Aufsichtsbehörde BAFin
- Aufsichtspflicht der Eltern
- Ausfalldeckung
- Ausgabeaufschlag
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Ausschluss
- Aussenversicherung
- Ausstellungsversicherung
- Autoversicherung
- Außerordentliche Kündigung
- Avalkredit