Außerordentliche Kündigung
Auch als vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind
Gefahrerhöhung Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer Konkurs des Versicherungsnehmers Nichtzahlung der Folgeprämie
Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Im Rahmen von Sachversicherungen kann der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:
Veräußerung der versicherten Sache Eintritt eines Schadenfalles * Prämienerhöhung gem. Beitragsanpassungsklausel
Datum der letzten Änderung: 02.04.2026
Begriffe aus dem Index: A
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- Abschlusskosten
- Absturz von Flugzeugen
- Abtretung
- Abwasserschaden
- Abwehranspruch
- Alleinfahrerrabatt
- Allgefahrendeckung
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU)
- Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
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- Allgemeine Montageversicherungs-Bedingungen (AMoB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
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