Versicherungslexikon

Außerordentliche Kündigung

Auch als vorzeitige Kündigung aus besonderem Anlass genannt. Berechtigte Anlässe zur außerordentlichen Kündigung durch das Versicherungsunternehmen sind


Gefahrerhöhung Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer Konkurs des Versicherungsnehmers Nichtzahlung der Folgeprämie


Innerhalb eines Monats ab Kenntnis der vorab genannten Punkte ist der Versicherer berechtigt, die außerordentliche Kündigung auszusprechen.


Im Rahmen von Sachversicherungen kann der Versicherer sowie der Versicherungsnehmer das Recht der außerordentlichen Kündigung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt es liegen folgende Gegebenheiten vor:


Veräußerung der versicherten Sache Eintritt eines Schadenfalles * Prämienerhöhung gem. Beitragsanpassungsklausel


Datum der letzten Änderung: 02.04.2026

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