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Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt) bietet Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen rund um den Bau oder Umbau einer Immobilie und schützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten während der Bauzeit. Versichert sind gemäß der jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh- oder Umbau bzw. Ausbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Bis auf einige Ausnahmen sind auch einzubauende, als wesentliche Bestandteile des Gebäudes zu betrachtende Einrichtungsgegenstände mitversichert.

Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung, da sie Schäden, egal aus welcher Ursache sie herbeigeführt sind, versichert. Es sei denn, diese sind in den Versicherungsbedingungen als nicht versichert deklariert (Ausschluss).

Entschädigungen werden nur für unvorhergesehen eintretende Schäden an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen geleistet. Unvorhergesehene Schäden sind solche, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant rechtzeitig weder vorhergesehen haben oder mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen, hätten vorhersehen können.

Nicht versicherte Sachen sind Baugeräte, Handwerkzeuge, Vermessungsgeräte, Signal- und Sicherungsanlagen, Prüfgeräte, Laborgeräte, Funkgeräte etc.

Des Weiteren sind nicht mitversichert:

Bei Abschluss des Vertrages hat der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer erheblich sind, anzuzeigen. Der Abschluss der Bauleistungsversicherung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahren. Der Vertrag endet spätestens zum vereinbarten Ablauf oder

Maßgebend ist immer der früheste der vorab genannten Zeitpunkte.

Eine gewünschte Vertragsverlängerung ist dem Versicherungsunternehmen in schriftlicher Form, vor Ablauf, anzuzeigen.

Die Bauleistungsversicherung ist eine für den Bauherrn existenziell wichtige Versicherung. Es wird ausdrücklich empfohlen, einen Fachmann (z. B. Versicherungsmakler) zu kontaktieren.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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