Versicherungslexikon | Versicherungsgesellschaften | Unternehmen eintragen / url eintragenAnbieter Erstinformation

Rückkauf

Für jede kapitalbildende Versicherung, besteht ein Anspruch auf den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert kommt vorzeitiger Kündigung eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrages zum Tragen.

Die Rückkaufswerthöhe kann, da bei Vertragsabschluss noch nicht alle Berechnungsgrundlagen bekannt sind, nicht garantiert werden. Zudem hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch darauf, seine eingezahlten Beiträge vollständig erstattet zu bekommen.

Der Versicherungsnehmer erhält mit der Übersendung des Versicherungsscheines und bei jeder technischen Änderung des bestehenden Vertrages, Informationen über den derzeitigen Rückkaufswert, die Überschussbeteiligung sowie über die Berechnung des Zeitwertes.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


Begriffe aus dem Index: R