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Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung wird hautsächlich für Urlaubsreisen angeboten.

Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während der Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch ein übliches Transportmittel befördert werden. Als Reisegepäck gelten auch Geschenke und Reiseandenken, die auf der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt werden, sind nicht versichert.

Versicherungsschutz besteht wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebes, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
Wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht innerhalb von 24 Stunden nach der vorgesehenen Ankunftszeit den Versicherten erreicht), ersetzt der Versicherer
die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu einer vereinbarten Summe (meist 10% der Versicherungssumme, jedoch höchstens z.B. 380 EUR).

Nicht versichert sind Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente aller Art, Mobiltelefone, Laptops, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Kontaktlinsen, Prothesen jeder Art, sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, einschließlich Fahrräder, Hängegleiter und Segelsurfgeräte. Falt- und Schlauchboote sowie andere Sportgeräte jeweils mit Zubehör sind nur versichert, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden. Außenbordmotoren sind stets ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind zudem Schäden durch die Gefahren Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlicher Ereignisse, innerer Unruhen, Kernenergie sowie Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von Hoher Hand.

Schäden die verursacht werden durch die natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit der versicherten Sachen, Abnutzung oder Verschleiß und Schäden während des Zeltens oder Campings innerhalb des hierfür benutzten Geländes, werden nicht ersetzt.

Da es selbst zu der recht günstigen Reisegepäckversicherung gravierende Unterschiede gibt, sollten Sie die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen aufmerksam durchlesen.

Einige Versicherungsunternehmen bitten auch die Gepäckversicherung für Dienstreisende an.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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