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Rechtsmittel

Ist die Bezeichnung für alle zulässigen Möglichkeiten, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung nachprüfen zu lassen. Zu den Rechtsmitteln gehören u. a. Einspruch, Widerspruch, Berufung und Revision. Eine Prüfung erfolgt in den meisten Fällen durch ein höheres Gericht.

Der Begriff Rechtsmittel ist der Rechtsschutzversicherung zuzuordnen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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