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Ratenzahlungszuschlag

Der Ratenzahlungszuschlag ist fällig, wenn der Versicherungsnehmer sich zu einer unterjährigen Zahlweise entschlossen hat. Unterjährig ist eine halbjährliche, vierteljährliche und monatliche Zahlweise der Versicherungsprämie. Durch den Ratenzahlungszuschlag werden höhere Verwaltungskosten und der entgangene Zinsgewinn des Versicherers aufgefangen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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