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Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, der vom Lebensversicherer bei vorzeitiger Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung (Rückkauf) eines bestehenden Lebensversicherungsvertrages an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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