Ist die Bezeichnung für alle zulässigen Möglichkeiten, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung nachprüfen zu lassen. Zu den Rechtsmitteln gehören u. a. Einspruch, /Widerspruch/, Berufung und Revision. Eine Prüfung erfolgt in den meisten Fällen durch ein höheres Gericht.
Der Begriff Rechtsmittel ist der Rechtsschutzversicherung zuzuordnen.
Datum der letzten Änderung: 22.05.2015