Versicherungslexikon

Rechtsmittel

Ist die Bezeichnung für alle zulässigen Möglichkeiten, eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung nachprüfen zu lassen. Zu den Rechtsmitteln gehören u. a. Einspruch, /Widerspruch/, Berufung und Revision. Eine Prüfung erfolgt in den meisten Fällen durch ein höheres Gericht.


Der Begriff Rechtsmittel ist der Rechtsschutzversicherung zuzuordnen.


Datum der letzten Änderung: 04.04.2026

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