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Rechtsschutzversicherung

Basis der Rechtsschutzversicherung

Alle Rechtsschutzversicherungen basieren auf den “Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“ und definieren den Versicherungsschutz. Über einzelne Paragrafen wird der jeweils zutreffende bzw. vereinbarte Rechtsschutzbereich definiert. So z. B. definiert der § 26 ARB den Versicherungsschutz zur Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige. Der § 25 wiederum regelt den Versicherungsumfang zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz (ohne Verkehrs-Rechtsschutz) für Nichtselbständige. Auf diesem Wege werden alle Rechtsschutzarten abgegrenzt und übersichtlich dargestellt.

Der Umfang des Versicherungsschutzes gem. ARB 2000 kann in den folgenden Formen vereinbart werden:

Der /Versicherungsschutz/ zur Rechtsschutzversicherung umfasst je nach Vereinbarung:

Anmerkung: Es besteht also bei dem Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz! Ebenso wenig bei dem Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen werden kann (z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug). Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an.

Wartezeiten zur Rechtsschutzversicherung

In Bezug auf Wartezeiten (Karenzzeit) gibt es die unterschiedlichsten Angebote. Bestand ein Vorvertrag auf Rechtsschutzversicherung, so entfällt in aller Regel die Wartezeit für die gleichen Risiken beim neuen Versicherer. Einige wenige Anbieter verzichten sogar auf Wartezeiten für neu hinzukommende Risiken. Bestand kein Vorvertrag, so gilt für einen großen Teil der einzelnen Rechtsschutzversicherung Leistungsarten eine Wartezeit von 3 Monaten vereinbart. Hier sollte der Verbraucher die einzelnen Angebote vergleichen, denn manche Anbieter haben nur im Arbeits-Rechtsschutz und im Wohnungs- und Grundstückseigentümer Rechtsschutz eine Wartezeit von 3 Monaten. Üblicherweise wird kein Versicherungsschutz für Fälle gewährt, die sich vor Versicherungsbeginn angebahnt haben.

Deckungssummen

Auf dem Rechtsschutz-Versicherungsmarkt gibt es diverse Varianten zur Deckungssumme. Da ein Rechtsstreit, gerade wenn es um Personenschäden geht, enorm viel Geld verschlingen kann, ist eine unbegrenzte Deckungssumme ratsam. Personen, die häufig im außereuropäischen Ausland unterwegs sind, sollten auf die weltweite Deckung und die weltweite Bereitstellung von Strafkautions-Darlehen Wert legen.

Mitversicherte Personen in der Familien-Rechtsschutzversicherung

Single-Rechtsschutzversicherung

Einige Anbieter auf Rechtsschutzversicherung offerieren den Rechtsschutz für den Single. Dies Form grenzt die vorab genannten mitversicherten Personen ein. Versichert ist alleinstehende, alleinlebende versicherte Person (Versicherungsnehmer) ohne Kinder. Es gibt jedoch vereinzelt Tarife, die den Singlerechtsschutz auch für alleinstehende, alleinerziehende Mütter und Väter anbieten.

Rechtsschutzversicherung Vertragsdauer

Rechtsschutzversicherungen werden in der Regel mit einer Vertragslaufzeit von 1 oder 3 Jahren Laufzeit beantragt.

1 Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.

Datum der letzten Änderung: 11.09.2020


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