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KFZ-Teilkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist ein Begriff der Kraftfahrtversicherung. Im Gesamten gesehen, umfasst sie die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des versicherten Fahrzeugs.

Die Kraftfahrtkaskoversicherung unterscheidet zwischen der KFZ-Teilkaskoversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung umfasst versicherte Schäden durch:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung ist jedoch nicht mitversichert, wenn diese durch denjenigen erfolgt, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt veräußert hat oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder Veräußerung überlassen wurde, erfolgt.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder /Überschwemmung/ auf das Fahrzeug. Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch vorab genannte Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind mit eingeschlossen.
  • einen Zusammenstoß des aus eigener Kraft in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.

Mitversichert sind auch Bruchschäden an der Verglasung des Kraftfahrzeuges.
Je nach Versicherungsbedingungen und Vereinbarung sind auch Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung, an Aggregaten und durch Marderbiss verursachte Schäden mitversichert. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.

Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung der Kraftfahrtversicherung.

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind bei einer vereinbarten KFZ-Vollkaskoversicherung automatisch mitversichert, da eine KFZ-Vollkaskoversicherung nicht ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.

Siehe KFZ-Vollkaskoversicherung

Zu beachten ist, dass es von Versicherer zu Versicherer Abweichungen geben kann. Gleiches gilt für ältere bestehende KFZ-Versicherungen. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist zu empfehlen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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