Versicherung - Definition und Erklärung Aufgaben Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung versicherten Kosten (Rechtsschutz).

Datum der letzten Änderung: 07.02.2006

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