Versicherung - Definition und Erklärung Vertragsschließung

Ein Versicherungsvertrag gilt als geschlossen, wenn dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice zugegangen ist und die Frist für das Widerspruchsrecht verstrichen ist.

Datum der letzten Änderung: 10.02.2006

Begriffe aus dem Index: V

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