Versicherung - Definition und Erklärung Versicherungspflichtgrenze

Durch die Versicherungspflichtgrenze wird festgelegt, bis zu welcher Höhe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aufgrund des Bruttoarbeitsentgeltes der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (abgekürzt GKV) unterliegen. Für das Jahr 2009 beträgt die Versicherungspflichtgrenze Brutto EUR 48.600 im Jahr, was EUR 4.050,00 monatlich entspricht.

Arbeitnehmer können nur noch in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Versicherungspflichtgrenze zum dritten Mal hintereinander überschritten wird. Diese Regelung gilt nicht für Beamte oder Selbständige.

Siehe auch Beitragsbemessungsgrenze

Datum der letzten Änderung: 16.10.2009

Begriffe aus dem Index: V

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