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Bauartklassen

In der Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung wird erfragt, welche Bauartklasse für das zu versichernde Gebäude oder die zu versichernde Wohnung zutrifft. Unterschieden wird insgesamt in Bauartklassen und Fertighausgruppen, welche sich auf die Bausubstanz und die Dacheindeckung beziehen und zur Risikobeurteilung der Feuergefahr dienen.

Bauartklassen

Bauartklasse Beschaffenheit der Außenwände Decheindeckung
BAK I massive Außenwände (z. B. Mauerwerk, Beton) harte Bedachung (z. B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall …)
BAK II Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfaserfüllung, Stahl oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus anderem Material als Holz oder Kunststoff. (Profilblech, Asbestzement) harte Bedachung (z. B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall …)
BAK III Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Holzkonstruktion mit Verkleidung jeglicher Art, Stahl- oder Stahlbetonkonstruktion mit Wandplattenverkleidung aus Holz oder Kunststoff, Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten harte Bedachung (z. B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall …)
BAK IV wie BAK I oder II mit weicher Dachung z.B. vollständig oder teilweise Eindeckung mit Holz, Reet, Schilf, Stroh oder ähnliches.

Fertighausgruppen

Fertighausgruppe Beschaffenheit der Außenwände Dacheindeckung
FHG I In allen Teilen ,einschl. der tragenden Konstruktion, aus feuerbeständigen Bauteilen (massiv) Dachung hart (z.B. Ziegel, Schiefer, Metall, gesandete Dachpappe)
FHG II Fundament massiv, tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen oder dergleichen, außen mit feuerhemmenden Bauteilen bzw. nicht brennbaren Baustoffen verkleidet harte Bedachung (z. B. Ziegel, Schiefer, Beton, Metall …)

Wichtig: Aufgrund unterschiedlicher Versicherungsbedingungen kann es zu erheblichen Abweichungen bei der Tarifierung kommen! Einige Gesellschaften unterscheiden z. B. nicht mehr unter Massivbauhäusern und Fertighäusern. Lediglich die Beschaffenheit des Daches ist als Faktor zur Risikobeurteilung von Bestand geblieben. Konsultieren sie in jedem Fall einen Fachmann (Versicherungsmakler, Mehrfachagent oder Agenturinhaber) für Versicherungsvergleiche und detaillierte Informationen.

Datum der letzten Änderung: 22.05.2015


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